OLG Brandenburg: Gebühr für gewerbliche Fotos von Preußischen Schlössern und Gärten unzulässig — Higher Regional Court of Brandenburg, Germany: Fee for commercial pictures of Prussian castles and gardens is illegitimate
20. Feb. 2010 in Recht by admin

“Sans souci” heißt “sorgenfrei”, und ohne rechtliche Sorgen können Fotografen wieder u.a. das gleichnamige Schloss fotografieren und die Aufnahmen kommerziell verwerten.
Näheres zu diesem erfreulichen Urteil findet man hier.
—
“Sans souci” means “free from worry”, and from now on photographers are allowed to take pictures of the castle with the same name and to commercialise them without any legal worries.
For further information on this positive sentence, click here.
English
Deutsch
Eine der erfreulichsten Meldungen des Tages!
))
liegrü
Gerhard Zwerger-Schoner
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Es gibt immer noch die Möglichkeit der Revision vor dem BGH. Und wie
ich diese “Stiftung” einschätze, werden sie das probieren. Letztendlich
ist es ja für sie ohne Risiko – zahlt doch alles der Steuerzahler.
Grüße
Sunny
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der bgh hat das urteil gekippt, wie sunny das befürchtete !!!
also aufgepasst………
17.12.2010 11:20
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heise online
“Knips-Gebühr” für Preußen-Schlösser ist rechtens
Meldung vorlesen und MP3-Download
Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten darf für ihre Schlösser in Berlin und Brandenburg eine “Knips-Gebühr” für kommerziell genutzte Fotos verlangen. Aus dem Staatsvertrag ergebe sich der Vorrang der Erhaltung von Kulturgütern wie das Schloss Sanssouci, nicht aber die Kostenfreiheit für gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe. Die Stiftung dürfe als Eigentümerin die ungenehmigte Herstellung und Verwertung von Foto- und Filmaufnahmen der von ihr verwalteten Gebäude und Gartenanlagen zu gewerblichen Zwecken untersagen, wenn die Aufnahmen von ihren Grundstücken aus hergestellt worden seien.
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Das verrückte an diesem Urteil ist, das inzwischen auf einem ganzen anderen Bahnhof
das Gegenteil geurteilt wurde. Das Bundespatentgericht gibt in einer Eilunterrichtung des
25. Senats am 4.11.2010 unter Aktenzeichen 25W (pat) 182/09 ein Urteil heraus, dass
Kulturgüter mit herausragender Bedeutung oder zum Weltkulturerbe gehörend, Allgemeingut sind und sich einer markenrechtlichen Monopolisierung und Kommerzialisierung entziehen.
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ich weiß nicht wie man hier ein neues thema startet, möchte aber die info vom BMW museum posten
Sehr geehrter Herr Bail,
hatten Sie zum Fotografieren im Museum eine Fotografiererlaubnis?
Eine Fotoerlaubnis ist auch im Museum kostenpflichtig.
4h Aufnahmen im Museum kosten 500,00 €
10h Aufnahmen im Museum lösen Kosten in Höhe von 1.000,00 € aus.
Gerne werde ich auch Ihren Vorschlag prüfen, als Gegenwert Ihre Bilder nutzen zu dürfen.
Würden Sie mir bitte 3 Bilder exemplarisch einmal senden, damit ich mir einen Eindruck machen kann.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Danke und viele Grüße,
Maleen Czerny
BMW Group
Frau Maleen Czerny
Am Olympiapark 1
80809 München
Tel: +49-176-601-27454
Fax: +49-89-382-57787
mailto: Maleen.Czerny@bmw.de
Url: http://www.bmwgroup.com/
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Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
Vorstand: Norbert Reithofer, Vorsitzender,
Frank-Peter Arndt, Herbert Diess, Klaus Draeger,
Friedrich Eichiner, Harald Krüger, Ian Robertson
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Joachim Milberg
Sitz und Registergericht: München HRB 42243
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